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++ PV Finanzierung und Betrieb

Update:
25. April 2005


Folgende Faktoren sind Voraussetzung für den rentablen Betrieb einer Solarstromanlage:

  • Optimale Lage und Ausrichtung der PV-Anlage,
  • Gesetzlich garantierte, für 20 Jahre feste Einspeisevergütung von 54,53 Cent/kWh, bei Inbetriebnahme in 2005 (erste 30 kWp Anlagengröße),
  • Gesetzlich garantierte Pflicht zur Abnahme des Stroms durch den Netzbetreiber (Hameln: Stadtwerke),
  • Zinsgünstige Darlehen der KfW-Förderbank (Vermittlung und Beantragung über Hausbank),
  • Ggf. Einbringung von Eigenleistung bei Planung, Montage und Betrieb der PV-Anlage
  • Einen eigenen Stromzähler für den eingespeisten Solarstrom verwenden, wie es das EEG explizit erlaubt. Lt. BGB ist sowieso der Lieferant für die Zählung und Messung der "Ware" verantwortlich! Ein Wechselstromzähler mit Eichung für 16 Jahre kostet kostet ca. 50,- bis 70,- Euro und armortisiert sich somit schon nach 1 bis 2 Jahren.
Klar muss jedoch sein:
Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird man durch den Betrieb einer PV-Anlage nicht reich !
Realistisch betrachtet, können bei günstigem Betriebsverlauf im Zeitraum von 20 Jahren die Investitionskosten und die laufenden Zins- und Betriebskosten durch den Stromerlös gedeckt werden.

Geleistet wird aber ein wichtiger Beitrag zur Energiewende, es macht Freude seinen eigenen Strom zu erzeugen und am Ende kann man eine abgezahlte PV-Anlage sein eigen nennen. Die Anlage kann anschließend voraussichtlich noch Jahrzehnte weiter betrieben werden. Hersteller geben heutzutage Garantien über 25 Jahre auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Solarmodule von mindestens 80% der Nennleistung.
Ab 2005 nach neuem EEG:
54,53 Ct/kWh.



Rentabler Betrieb gut möglich, jedoch ohne große Rendite

Sollte der erzeugte Strom für den Eigenbedarf verwendet werden ?
Nein: Die gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgesetzte Einspeisevergütung liegt heute noch deutlich über den Strombezugspreisen, daher ist es nicht sinnvoll, den PV-Strom zunächst für den Eigenbedarf zu verwenden. Der erzeugte Strom wird einfach komplett über einen separarten Stromzähler an den Netzbetreiber verkauft.
PV-Strom komplett einspeisen !

KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen"

KfW-Kredit

Basisdaten

Saldo

Monatliche Belastung

"Solarstrom Erzeugen" mit PV-Förderung der Stadt Hameln (Zuschuss)




"Solarstrom Erzeugen" ohne PV-Förderung der Stadt Hameln

Daten Saldo CO2

Saldo CO2 ohne HM
Monatliche Belastung

Monatliche Belastung ohne HM
Stand: 2005

(Quelle: Georg Neulen)
Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden, jedoch kann für die Richtigkeit keine Gewähr gegeben werden. Für die verbindliche Klärung von Finanzierungs- und Steuerfragen ist ggf. professionelle Beratung einzuholen.

Komplette Finanzierung über die KfW-Förderbank

Das neue Programm "Solarstrom Erzeugen" der KfW-Förderbank eignet sich besonders gut zur Fremdfinanzierung der PV-Anlage. Selbst bei einer kompletten Darlehens-Finanzierung des Investitionsbetrages lassen sich die monatlichen Aufwendungen für Zins und Tilgung in etwa durch die Stromerlöse decken, so dass keine zusätzliche finanzielle Belastung für frisch gebackene Häuslebauer durch die PV-Anlage entsteht.

Programm "Solarstrom Erzeugen":
  • Die Laufzeit zur Tilgung des Darlehens beträgt 20 Jahre (lineare Tilgung)
  • 3 Jahre tilgungsfrei
  • Günstiger Zinssatz unter Marktniveau, zurzeit 3,45% (Stand: Feb. 2005),
  • 10 Jahre Zinsfestschreibung,
  • Sondertilgungen jederzeit, in beliebiger Höhe und kostenlos möglich
KfW-Programm

"Solarstrom Erzeugen"




Netzeinspeisevertrag
Netzeinspeisevertrag nicht erforderlich:
Im novellierten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von Ende 2004 wurde jetzt klar geregelt, dass kein Netzeispeisevertrag erforderlich ist, um die Einspeisevergütung zu erhalten.
Für den Betrieb der PV-Anlage kann mit dem zuständigen Netzbetreiber ein Netzeinspeisevertrag abgeschlossen werden. Sinn macht ein Vertrag nur zur Vereinbarung von Mess-, Haftungs- und Zahlungsmodalitäten, die ggf. nicht bereits durch Gesetze geregelt sind.
Aufgepasst, der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) rät:
Besser kein Vertrag, als ein Vertrag, der den PV-Anlagen-Betreiber schlechter stellt als das Gesetz.
Weitere Informationen hierzu sind auf der Site vom SFV zu finden, siehe Links.

Vergütungsanspruch auch ohne Netzeinspeisevertrag


Netzeinspeisevertrag nicht erforderlich
Die Hamelner Stadtwerke haben den privaten Betreibern von PV-Anlagen bisher einen Netzeinspeisevertrag angeboten, der nicht zu akzeptieren ist !
Die Betreiber werden über Gebühr in Haftung genommen. Wichtige Klauseln, wie z.B. die Rechtsnachfolge sind nicht enthalten. Desweiteren wird an verschiedenen Stellen quasi der Fortbestand und die Rechtmäßigkeit des EEG in Frage gestellt und so die Betreiber von PV-Anlagen in der "Solarstadt des Nordens" unnötig verunsichert.
Vertrag der Hamelner Stadtwerke nicht einfach unterschreiben !
Netzeinspeisevertrag für die Stadtwerke Hameln (Vorschlag)

(Grundlage ist der Vertragstext der Stadtwerke. Änderungen sind in Anlehnung an den bundeseinheitlichen Mustervertrag des SFV vorgenommen worden.)
Netzeinspeisevertrag-2001-Nov.pdf

(Quelle: Georg Neulen)
Netzeinspeisevertag mit Änderungen und Kommentaren
Vertrag-2001-Nov-Kommentar.pdf
(Quelle: Georg Neulen)

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Links mit weiteren Infos zum Thema:
Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
mailto: Georg Neulen