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Update: |
Folgende Faktoren sind Voraussetzung für den rentablen Betrieb einer Solarstromanlage:
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Ab 2005 nach neuem EEG: 54,53 Ct/kWh. Rentabler Betrieb gut möglich, jedoch ohne große Rendite |
Sollte der erzeugte Strom für den Eigenbedarf verwendet werden ? Nein: Die gesetzlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgesetzte Einspeisevergütung liegt heute noch deutlich über den Strombezugspreisen, daher ist es nicht sinnvoll, den PV-Strom zunächst für den Eigenbedarf zu verwenden. Der erzeugte Strom wird einfach komplett über einen separarten Stromzähler an den Netzbetreiber verkauft. |
PV-Strom komplett einspeisen ! |
Komplette Finanzierung über die KfW-FörderbankDas neue Programm "Solarstrom Erzeugen" der KfW-Förderbank eignet sich besonders gut zur Fremdfinanzierung der PV-Anlage. Selbst bei einer kompletten Darlehens-Finanzierung des Investitionsbetrages lassen sich die monatlichen Aufwendungen für Zins und Tilgung in etwa durch die Stromerlöse decken, so dass keine zusätzliche finanzielle Belastung für frisch gebackene Häuslebauer durch die PV-Anlage entsteht.
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KfW-Programm "Solarstrom Erzeugen" |
Netzeinspeisevertrag nicht erforderlich: Im novellierten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von Ende 2004 wurde jetzt klar geregelt, dass kein Netzeispeisevertrag erforderlich ist, um die Einspeisevergütung zu erhalten. Für den Betrieb der PV-Anlage kann mit dem zuständigen Netzbetreiber ein Netzeinspeisevertrag abgeschlossen werden. Sinn macht ein Vertrag nur zur Vereinbarung von Mess-, Haftungs- und Zahlungsmodalitäten, die ggf. nicht bereits durch Gesetze geregelt sind. Aufgepasst, der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) rät: Besser kein Vertrag, als ein Vertrag, der den PV-Anlagen-Betreiber schlechter stellt als das Gesetz. Weitere Informationen hierzu sind auf der Site vom SFV zu finden, siehe Links. |
Vergütungsanspruch auch ohne Netzeinspeisevertrag Netzeinspeisevertrag nicht erforderlich |
Die Hamelner Stadtwerke haben den privaten Betreibern von PV-Anlagen bisher einen Netzeinspeisevertrag angeboten, der nicht zu akzeptieren ist ! Die Betreiber werden über Gebühr in Haftung genommen. Wichtige Klauseln, wie z.B. die Rechtsnachfolge sind nicht enthalten. Desweiteren wird an verschiedenen Stellen quasi der Fortbestand und die Rechtmäßigkeit des EEG in Frage gestellt und so die Betreiber von PV-Anlagen in der "Solarstadt des Nordens" unnötig verunsichert. |
Vertrag der Hamelner Stadtwerke nicht einfach unterschreiben ! |
Netzeinspeisevertrag für die Stadtwerke Hameln (Vorschlag) (Grundlage ist der Vertragstext der Stadtwerke. Änderungen sind in Anlehnung an den bundeseinheitlichen Mustervertrag des SFV vorgenommen worden.) |
Netzeinspeisevertrag-2001-Nov.pdf (Quelle: Georg Neulen) |
Netzeinspeisevertag mit Änderungen und Kommentaren |
Vertrag-2001-Nov-Kommentar.pdf (Quelle: Georg Neulen) |
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Links mit weiteren Infos zum Thema: Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) |
mailto: Georg Neulen |